Landhotel & Restaurant "Schäfermühle"
Alte Hauptstraße 14
01773 Altenberg OT Waldbärenburg
Telefon: +49 (0)35052 67198
FU: +49 (0)174 9152895

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise

Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den

Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie

deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der

vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertrages des Kunden

durch das Hotel zustande.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den

Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem

Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem

Hotelaufnahmevertrag.

3. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und

grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr

ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist

des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren

kenntnisunabhängig in 5 Jahren.

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer

bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von

ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.

vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom

Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche

Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen

Vertragsschluss und Veranstaltungserfüllung 4 Monate und erhöht sich

der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen, berechnete Preis, so

kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens

jedoch um 10%, anheben.

4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde

nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der

Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht

und das Hotel zustimmt.

5.

electronic cash. Kreditkartenakzeptanz auf Anfrage.

6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum (nur bei vorheriger

schriftlich bestätigter Leistungsübernahme) sind sofort bei anreise ab

Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,

aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche

Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,

Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1

Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden

Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Das

Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter

Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen

eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu

verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine

können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen

Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder

mindern.

Die Bezahlung erfolgt spätestens am Abreisetag in bar oder per

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen

Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese

nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,

wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer

von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt

vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin

vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder

Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht

des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein

Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.

4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entsprechenden und vom Kunden zu

ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann

verpflichtet

• bis 40 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 10%*;

• 39 bis 30 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 30%;

• 29 bis 20 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 50%;

19 Tage bis zum Anreisedatum Berechnung von 80%;

• bei Nichtanreise Berechnung von 100%

des vertraglich vereinbarten Preises ohne Frühstück bzw. Halbpensions- und

Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,

dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden

niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

Reise - Versicherungen

Sie können bei uns eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen. Bei

Interesse senden wir gern die entsprechenden Unterlagen der ELVIAVersicherungsgesellschaft AG zu.

Oder one-line :www.mondial-assistance.de

 

Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist

schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum

seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen

anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen

und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt

nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer

vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung

nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag

berechtigt.

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund

vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände

die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher

Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht

werden;

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die

Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen

Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der

Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.

Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

• ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts

unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des

Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des

vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und sind bis 19:00 Uhr

in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom

Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn der Kunde hat

dem Hotel zuvor schriftliches Eintreffen zugesichert.

2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel

spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.

Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden

Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis

18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in

Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei,

dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich

niedrigerer Schaden entstanden ist.

3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung

bestimmter Zimmer, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich

zugesichert ist.

Haftung des Hotels

1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese

Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf

Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,

wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden

bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm

Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen

möglichen Schaden gering zu halten.

2.

gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des

Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, sowie für Geld und

Wertgegenstände bis zu € 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis

zu einem Höchstwert von € 10.000,- im Hotelsafe aufbewahrt werden.

Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich

nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung

unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in den Hotelgaragen oder auf einem

Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,

kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.

Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder

Vorsatz, sind ausgeschlossen.

Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den

Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen

Form.

2. Gerichtsstand ist Dresden.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig

sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen

Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen

wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit

zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder

Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder

ähnlicher Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung

des Hotels.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung

1. Der Vertrag kommt durch die Antragsnahme (Bestätigung) des Hotels an den

Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.

2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom

Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so

haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle

Verpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist

beschränkt auf Leistungsmängel die außer im leistungstypischen Bereich, auf

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.

Leistungen, Preise, Zahlung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel

zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des

Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung

stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer

ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung

4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen

berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen,

höchstens jedoch um 10% erhöht werden.

4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab

Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel

berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1

Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz

der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis

eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu

verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im

Vertrag schriftlich vereinbart werden.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung

gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

Rücktritt des Kunden (Abbestellung)

1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete

zuzüglich Ersatz des entgangenen Umsatzes (Speisen und Getränke) oder

Tagungspauschale/Arrangements in Rechnung zu stellen, sofern eine

Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

• bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten;

• 60 bis 46 Tage vor Veranstaltungsbeginn Berechnung von 40%;

• 45 bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn Berechnung von 60%;

• 28 Tage vor und bis Veranstaltungsbeginn Berechnung von 80%.

2. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:

Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis

vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen

Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.

3. Ersparte Aufwendungen nach 1. und 2. sind damit abgegolten. Dem

Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines

höheren Schadens vorbehalten.

Rücktritt des Hotels

1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten

angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das

Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom

Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die

Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher

Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;

• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung

den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des

Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw.

Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

• ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts

unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das

Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Hotels.

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5

Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden;

sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der

Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die

ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl

berechnet.

4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel

berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten

Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.

5. Verschieben sich ohne schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten

Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche

Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel

trifft ein Verschulden.

Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht

mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem

Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten

(Korkentgelt) berechnet.

Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und

sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in

Vollmacht und für Rechnung des Kunden.

2. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße

Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der

Überlassung dieser Einrichtungen frei.

3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter der

Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftliche Zustimmung.

Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder

Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des

Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die

Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und

berechnen.

4. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen

Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können

nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung

nicht zu vertreten hat.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände

befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im

Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine

Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen

zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel

berechtigt. Wegen möglicher Beschädigung sind die Aufstellung und

Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.

3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende

der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf

das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.

Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die

Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis

eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.

Haftung des Kunden für Schäden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch

Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus

seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B.

Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

Schlussbestimmungen

1. Gerichtsstand ist Dresden.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch

die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten

die gesetzlichen Vorschriften.