Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den
Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie
deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Vertrages des Kunden
durch das Hotel zustande.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den
Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem
Hotelaufnahmevertrag.
3. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr
ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist
des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren
kenntnisunabhängig in 5 Jahren.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von
ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw.
vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom
Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche
Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsschluss und Veranstaltungserfüllung 4 Monate und erhöht sich
der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen, berechnete Preis, so
kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens
jedoch um 10%, anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der
Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht
und das Hotel zustimmt.
5.
electronic cash. Kreditkartenakzeptanz auf Anfrage.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum (nur bei vorheriger
schriftlich bestätigter Leistungsübernahme) sind sofort bei anreise ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt,
Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden
Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Das
Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen
eine angemessene Vorrauszahlung oder Sicherheitsleistung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
mindern.
Die Bezahlung erfolgt spätestens am Abreisetag in bar oder per
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen
Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese
nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen,
wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer
von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin
vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht
des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein
Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt.
4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entsprechenden und vom Kunden zu
ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann
verpflichtet
• bis 40 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 10%*;
• 39 bis 30 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 30%;
• 29 bis 20 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 50%;
19 Tage bis zum Anreisedatum Berechnung von 80%;
• bei Nichtanreise Berechnung von 100%
des vertraglich vereinbarten Preises ohne Frühstück bzw. Halbpensions- und
Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei,
dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden
niedriger als die geforderte Pauschale ist.
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Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen
und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung
nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund
vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht
werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der
Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des
vereinbarten Anreisetages zur Verfügung und sind bis 19:00 Uhr
in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom
Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn der Kunde hat
dem Hotel zuvor schriftliches Eintreffen zugesichert.
2. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel
spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.
Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden
Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis
18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in
Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei,
dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist.
3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung
bestimmter Zimmer, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich
zugesichert ist.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese
Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf
Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten,
wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
2.
gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des
Zimmerpreises, höchstens € 3.500,-, sowie für Geld und
Wertgegenstände bis zu € 800,-. Geld und Wertgegenstände können bis
zu einem Höchstwert von € 10.000,- im Hotelsafe aufbewahrt werden.
Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung
unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB).
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in den Hotelgaragen oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der schriftlichen
Form.
2. Gerichtsstand ist Dresden.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen
Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen
wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit
zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder
Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder
ähnlicher Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Hotels.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsnahme (Bestätigung) des Hotels an den
Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom
Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so
haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle
Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist
beschränkt auf Leistungsmängel die außer im leistungstypischen Bereich, auf
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind.
Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel
zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des
Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung
stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung
4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen,
höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab
Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel
berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1
Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz
der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im
Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung
gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung)
1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Hotel berechtigt, die vereinbarte Miete
zuzüglich Ersatz des entgangenen Umsatzes (Speisen und Getränke) oder
Tagungspauschale/Arrangements in Rechnung zu stellen, sofern eine
Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
• bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Kosten;
• 60 bis 46 Tage vor Veranstaltungsbeginn Berechnung von 40%;
• 45 bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn Berechnung von 60%;
• 28 Tage vor und bis Veranstaltungsbeginn Berechnung von 80%.
2. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menü noch kein Preis
vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen
Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
3. Ersparte Aufwendungen nach 1. und 2. sind damit abgegolten. Dem
Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines
höheren Schadens vorbehalten.
Rücktritt des Hotels
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das
Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom
Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
3. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das
Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Hotels.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5
Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden;
sie bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der
Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die
ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl
berechnet.
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel
berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten
Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
5. Verschieben sich ohne schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten
Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche
Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel
trifft ein Verschulden.
Mitbringen von Speisen und Getränken
1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht
mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem
Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten
(Korkentgelt) berechnet.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und
sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in
Vollmacht und für Rechnung des Kunden.
2. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße
Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der
Überlassung dieser Einrichtungen frei.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter der
Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftliche Zustimmung.
Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder
Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des
Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die
Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und
berechnen.
4. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen
Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können
nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störung
nicht zu vertreten hat.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände
befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im
Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine
Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen
zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel
berechtigt. Wegen möglicher Beschädigung sind die Aufstellung und
Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende
der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf
das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die
Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Haftung des Kunden für Schäden
1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch
Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus
seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B.
Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Schlussbestimmungen
1. Gerichtsstand ist Dresden.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.